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Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Landwirtschaft, Ausnahmen für das Mulchen von ÖFV-Zwischenfrüchten und SchALVO-Begrünungen notwendig geworden sind.

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