Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Landwirtschaft, Ausnahmen für das Mulchen von ÖFV-Zwischenfrüchten und SchALVO-Begrünungen notwendig geworden sind.
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