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Ausnahmeregelungen im FAKT und bei Direktzahlungen zur Minderung der Auswirkungen der extremen Trockenheit

PRESSEMITTEILUNG
Nr. 170/2017
des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Pressestelle)

 
07. August 2018

Minister Peter Hauk MdL: "Die Landwirte sind ein Teil der Lösung, nicht die Ursache für den Klimawandel"!

Ausnahmeregelungen im FAKT und bei Direktzahlungen zur Minderung der Auswirkungen der extremen Trockenheit. Landwirtschaftliche Betriebe können von Ausnahmeregelungen bei FAKT-Begrünungen und ÖVF-Brachen Gebrauch machen. Futterversorgung in Folge der Trockenheit im Jahr 2018 muss verbessert werden!

Hier geht es zur "Pressemitteilung" und hier finden Sie den Direktlink inkl. Anzeigeformular zur "Ausnahmeregelung FAKT / Direktzahlungen zur Minderung der Auswirkungen der extremen Trockenheit" des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. ​

​​Wir möchten Sie aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass trotz der Ausnahmeregelungen (Trockenheit) zu den FAKT-Maßnahmen E 1.1, E 1.2 und  F1 grundsätzlich

1.     bei der Maßnahme E1.1 bis zum 15. September des Antragsjahres 

2.     bei der Maßnahme E1.2 bis zum 31. August des Antragsjahres 

3.     bei der Maßnahme F1 bis zum 31. August des Antragsjahres

​eine Ummeldung der beantragten Begrünungsfläche erfolgen muss!​

​​Hinweise und ein Formular zur Änderung der FAKT/ÖVF Begrünungen finden Sie auch in unserer "aktuellen Meldung" vom 18.07.2018.​


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