Hier geht es zur "Pressemitteilung" und
hier finden Sie den Direktlink inkl. Anzeigeformular zur
"Ausnahmeregelung
FAKT / Direktzahlungen zur Minderung der Auswirkungen der extremen Trockenheit" des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz.
Wir möchten Sie aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass trotz der Ausnahmeregelungen
(Trockenheit) zu den FAKT-Maßnahmen E 1.1, E 1.2 und F1 grundsätzlich
1. bei der Maßnahme E1.1 bis zum 15. September des Antragsjahres
2. bei der Maßnahme E1.2 bis zum 31. August des Antragsjahres
3. bei der Maßnahme F1 bis zum 31. August des Antragsjahres
eine Ummeldung der beantragten Begrünungsfläche erfolgen muss!
Hinweise und ein Formular zur Änderung der FAKT/ÖVF
Begrünungen finden Sie auch in unserer "aktuellen Meldung" vom 18.07.2018.