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Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Ab dem 01.01.2019 tritt die neue Verpackungsverordnung in Kraft. Für Erstinverkehrbringer gibt es nun einiges zu beachten.

Ab dem 01.01.2019 wird die Verpackungsverordnung von dem Verpackungsgesetz abgelöst. Das Gesetz gilt für alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen und Umverpackungen in Deutschland. Besonders betroffen sind dabei die Eierproduzenten, aber auch Direktvermarkter von Geflügelfleisch.

Grundsätzlich sind alle b2c-Verpackungen (Verpackungsabfall der typischerweise in privaten Haushalten anfällt) in einem System anzumelden. Die Registrierung im Registerportal LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die Mengenmeldungen sind verpflichtend.

Weitere Informationen sowie der Link zur Beantragung des Zugangs finden Sie unter https://www.verpackungsregister.org



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