Ab dem 01.01.2019 wird die Verpackungsverordnung von dem Verpackungsgesetz abgelöst. Das Gesetz gilt für alle
Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen und Umverpackungen in Deutschland. Besonders betroffen sind dabei die Eierproduzenten, aber
auch Direktvermarkter von Geflügelfleisch.
Grundsätzlich sind alle b2c-Verpackungen (Verpackungsabfall der typischerweise in privaten Haushalten anfällt) in einem System
anzumelden. Die Registrierung im Registerportal LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die Mengenmeldungen sind
verpflichtend.
Weitere Informationen
sowie der Link zur Beantragung des Zugangs finden Sie unter https://www.verpackungsregister.org