Studierende im letzten Semester können sich bewerben, wenn sichergestellt ist, dass bis spätestens Mitte September 2019 das
formelle Zeugnis der Hochschule vorgelegt werden kann. Der Bewerbung sind in diesem Fall die bisherigen Prüfungsergebnisse
beizufügen.
Unabhängig vom Studiengang ist zusätzlich der Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit von insgesamt
12 Monaten erforderlich, davon mindestens 6 Monate in Betrieben der Landwirtschaft, des Wein- oder Gartenbaus. Der Nachweis eines
Berufsabschlusses als Landwirt/in, Winzer/in, Gärtner/in oder Hauswirtschafter/in erfüllt diese Voraussetzung in jeder
Hinsicht.
Neben ausgeprägter fachlicher Kompetenz und Grundkenntnissen in Betriebswirtschaft werden hohes Engagement, Teamfähigkeit,
Kontaktfreudigkeit und sicheres persönliches Auftreten erwartet. Gute EDV-Kenntnisse sind von Vorteil. Schwerpunkt des
Vorbereitungsdienstes ist die Vermittlung fundierter Kenntnisse in den Bereichen Beratung, Verwaltungshandeln und Rechtsanwendung.
Nach bestandener Laufbahnprüfung ist bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie in
Abhängigkeit von der Handhabung der Landkreise eine Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis in der
Landwirtschaftsverwaltung möglich. Die Aussichten hierfür sind derzeit als gut zu bezeichnen.
Bewerbungen für diese Ausbildungsplätze werden bis spätestens 15.05.2019 erbeten an das
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 31
76247 Karlsruhe
Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe wurde mit der Durchführung der landesweiten Ausschreibung beauftragt.
Interessierte erhalten nähere Auskunft über die Ausbildung bei
Dr. Christa Jung, RP Karlsruhe,
Tel.: 0721 926 3319 oder E-Mail: Christa.Jung@rpk.bwl.de
Judith Bothe, RP Freiburg
Tel.: 0761 208 1246 oder E-Mail Judith.Bothe@rpf.bwl.de
oder im Internet unter www.inspektoriat.landwirtschaft-bw.de
Stellenausschreibung