FAKT-Herbstbegrünung E1.1,
FAKT-Code 40: Aussaat und Änderungsmeldung der
Begrünung bis 15. September des Antragsjahres.
FAKT-Begrünungsmischungen E1.2,
FAKT-Code 41: Aussaat und Änderungsmeldung der
Begrünungsmischung bis 31. August des Antragsjahres.
FAKT-Winterbegrünung F1, FAKT-Code
50: Aussaat und Änderungsmeldung der
Winterbegrünung bis 31. August des Antragsjahres.
ÖVF-Zwischenfrucht, ÖVF-Code
20: Aussaat einer Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2
Arten im Zeitraum vom 16. Juli bis 1. Oktober des Antragsjahres. Bewuchs muss bis mindestens 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche
verbleiben. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich angemeldete ÖVF-Zwischenfrüchte wieder abzumelden oder bis zum 1.
Oktober des Antragsjahres auf andere Ackerflächen umzumelden.
Eine Änderung ist ausgeschlossen, sofern es sich bei den ÖVF um
ein CC-LE handelt.
Soweit im Rahmen
der „Herbständerungsmeldungen“ durch Schlagaufteilungen neue Schlag-Geometrien notwendig sind, müssen diese
auch als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ „ÖVF“ oder „FAKT“ abgespeichert werden.
Attributänderungen, wie z.B. Änderungen von FAKT- oder
Nutzungscodes, müssen nach wie vor über Papier abgegeben werden. Hierfür kann in FIONA die Auswertung 5 zu den Schlägen
verwendet werden – mit Auswertungen von FAKT und ÖVF. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff durchgeführt
werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden.
Anbei das Formular zur Änderung der FAKT-Herbstbegrünung
und/oder der ÖVF-Zwischenfrüchte.