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Gemeinsamer Antrag 2020 – Fristen für Änderung der Begrünungen FAKT/ÖVF beachten!

Gemeinsamer Antrag 2020 – Fristen bitte beachten – Änderung der Begrünungen FAKT/ÖVF
 

Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Antragsteller darauf hin, dass momentan noch die Möglichkeit besteht, Änderungen bei den FAKT-Begrünungen und den ÖVF-Zwischenfrüchten vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass der mit der Abgabe des Gemeinsamen Antrags beantragte Flächenumfang nicht überschritten werden kann.
Ebenso ist zu beachten, dass die notwendigen 5% ÖVF nicht unterschritten werden.
                                                                                                                           

FAKT-Herbstbegrünung E1.1, FAKT-Code 40: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünung bis 15. September des Antragsjahres.

FAKT-Begrünungsmischungen E1.2, FAKT-Code 41: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünungsmischung bis 31. August des Antragsjahres.

FAKT-Winterbegrünung F1, FAKT-Code 50: Aussaat und Änderungsmeldung der Winterbegrünung bis 31. August des Antragsjahres.

ÖVF-Zwischenfrucht, ÖVF-Code 20: Aussaat einer Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2 Arten im Zeitraum vom 16. Juli bis 1. Oktober des Antragsjahres. Bewuchs muss bis mindestens 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich angemeldete ÖVF-Zwischenfrüchte wieder abzumelden oder bis zum 1. Oktober des Antragsjahres auf andere Ackerflächen umzumelden.

Eine Änderung ist ausgeschlossen, sofern es sich bei den ÖVF um ein CC-LE handelt.

Soweit im Rahmen der „Herbständerungsmeldungen“ durch Schlagaufteilungen neue Schlag-Geometrien notwendig sind, müssen diese auch als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ „ÖVF“ oder „FAKT“ abgespeichert werden.

Attributänderungen, wie z.B. Änderungen von FAKT- oder Nutzungscodes, müssen nach wie vor über Papier abgegeben werden. Hierfür kann in FIONA die Auswertung 5 zu den Schlägen verwendet werden – mit Auswertungen von FAKT und ÖVF. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff durchgeführt werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden.

Anbei das Formular zur Änderung der FAKT-Herbstbegrünung und/oder der ÖVF-Zwischenfrüchte.

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