Cross Compliance ("Anderweitige Verpflichtungen")
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die Gewährung von Direktzahlungen ab dem JAhr 2005 auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Cross Compliance).
ab dem 01.01.2005 wurde mit Umweltregelungen zu Vogelschutz und Flora-Fauna-Habitat (FFH), in den Bereichen Grundwasserschutz, Klärschlamm, Nitrat sowie den Regelungen und Vorschriften zur Tierkennzeichnung begonnen.
ab dem 01.01.2006 werden die Mindestanforderungen auf die Bereiche Pflanzenschutz (Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmittel), Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Verbot bestimmter hormoneller Stoffe) sowie Tiergesundheit (Meldung von bestimmten Tierkrankheiten) ausgedehnt.
ab dem 01.01.2007 werden auch Tierschutzregelungen Bestandteil von Cross Compliance.
darüber hinaus wird über die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnungen vorgegeben, wie landwirtschaftliche Flächen (auch nicht für die Erzeugung genutzte) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten sind.
Die vorgegebenen Regelungen:
- Zur Erosionsvermeidung müssen mindestens 40% der Ackerflächen im Zeitraum vom 1.12 bis 15.2. bewachsen bzw. bestellt sein und es darf keine Pflugfurche nach der Vorfrucht erfolgt sein.
- Zur Erhaltung der organischen Substanz und Bodenstruktur wird eine mindestens 3-gliedrige Fruchtfolge gefordert oder das Erstellen einer jährlichen Humusbilanz für Ackerflächen oder die Durchführung einer Bodenhumusbestimmung alle 6 Jahre.
- Zur Mindestpflege von Ackerflächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen werden, ist gezielte Begrünung oder Selbstbegrünung erforderlich. Grünland ist mindestens einmal jährlich zu mulchen oder mindestens alle 2 Jahre zu mähen (Schnittgut abfahren). Sowohl auf Acker- als auch auf Grünland ist ein Pflegeverbot vom 1.April bis zum 15. Juli einzuhalten.
- Landschaftselemente werden bestimmt, die nicht mehr beseitigt werden dürfen.
Die ausführliche "Informationsbroschüre für die Empfänger von Direktzahlungen über die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Comliance) Ausgabe 2007" sowie eine Checkliste Cross Compliance 2007 für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden Wüttemberg finden sie unter:
http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1169983/index.html
Vor Ort Kontrolle 2007
Sind Ihre Unterlagen vollständig? welche Sachverhalte werden kontrolliert?
Um jederzeit auf eine Betriebskontrolle vorbereitet zu sein, sollten sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen bereithalten.
I. Gute fachliche Praxis:
Bei Betriebskontrollen müssen gewisse Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese können in Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Antrag oder im Rahmen einer Fachrechtskontrolle überprüft werden.
- Ergebnisse der Grundbodenuntersuchungen für Phosphat für alle Schläge ab 1 ha mit einer Zufuhr von mehr als 30 kg Phosphat pro ha und Jahr, die Ergebnisse dürfen für Acker und Grünland nicht älter als 6 Jahre sein. (Ergebnisse von 2001 sind noch bis Ende 2007 gültig)
- Unterlagen zur Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs für jede Bewirtschaftungseinheit (N-min-Untersuchungen oder NID-Artikel (ab 1998 unter www.bwagrar.de)).
- Nährstoffvergleiche (Stickstoff,Phosphat) für die letzten 3 Jahre Ausgenommen von der Erstellung eines Nährstoffvergleiches sind ab 2006: a.) Betriebe, die auf keinem Schlag über 50 kg Stickstoff (N) oder 30 kg Phosphat (P2O5) pro ha und Jahr ausbringen und b.) Betriebe unter 10 ha und jährlichem Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von max. 500 kg Stickstoff im ganzen Betrieb
- Werte zur Ermittlung des N-Düngebedarfs für Grünland nach Düngeverordnung z.B. im Merkblatt zur Düngung von Wiesen und Weiden
- Humusbilanz oder Ergebnis einer Bodenhumusuntersuchung (nur sofern nicht mindestens 3 Kulturarten mit jeweils 15% Flächenanteil innerhalb von 3 Jahren angebaut werden oder Flächenwechsel mit anderen Betrieben durchgeführt wird)
- Sachkundenachweis Pflanzenschutz
- Gültige Prüfplakette oder Prüfzeugnis für die nicht tragbaren im Betrieb eingesetzten Feldspritzgeräte.
- Aufzeichnung über Pflanzenschutzanwendungen (nach guter fachlicher Praxis sind folgende Daten zu dokumentieren: Anwender, Datum,Anwendungsort, behandelte kultur, Pflanzenschutzmittel, Aufwandmenge, Zweckder Maßnahme)
- Ergebnisse über Nährstoffgehalte der ausgebrachten Wirtschaftsdünger (Gesamtstickstoff, Phosphor, bei Gülle zusätzlich Ammoniumstickstoff aus Untersuchungen oder Richtwerten)
- Aufzeichnungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Organsimen GVO-Sorten (Flurstück, Sorte, Registrierung)
- Tierkennzeichnung: Bestandsregister oder Ausdruck der aktuell geführten HIT Liste, Rinderpässe, Begleitpapiere, ggf. TBA-Bescheinigungen, Rechnungsbelege, EDV-Ausdrucke z.B. Sauenplaner
- Aufzeichnungen zu Futter- und Lebensmitten sowie Tierschutz: (Rückverfolgbarkeit durch Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege, Abgabebelege, ggf. Milchanalyse, Bestandsbuch, Arzneimittelanwendungs- und abgabebelege, Tierarztbelege, Rückstandsuntersuchungen, Salmonellenergebnisse, Registrierung der Lieferbetriebe, IBR-Bescheinigung, Schadnagerbekämpfungsprotokoll, Genehmigungsunterlagen bei Fischmehleinsatz auch im Mischfutter, Di-oder Tricalciumphosphaten oder Blutprodukten)
- Ausnahmegenehmigungen /Nachweise z.B. flächenwechsel, Gülleabnahme, Güllelagermiete, Käfighaltung von Hühnern, Lagerraumkapazität für Gülle/Jauche, Bauunterlagen, Beseitigung oder Eingriff in LAndschaftselemente, Nichteinhaltung schutzperiode bei Stillegung, Nichteinhaltung Anbauverhältnis, Abbrennen von Stoppelfeldern
Link EDV-Anwendungen (Naebi, N-Bedarf u.a.)
II. weitere Unterlagen zu MEKA, AZL/AZW, LPR
- Katasterauszüge für neu beantragte Flächen (Zukauf oder Pacht)
- Pachtverträge
- Kaufbelege Ölsaaten
- Streuobstverzecihnis bei MEKA
- Schlagkarteien bei MEKA
- Ergebnisse der N-min- Untersuchung vom Frühjahr bei MEKA
- Nachweis zur umweltbewussten Gülleausbringung bei MEKA
- Schlagbezogene Aufzeichnung für 20% N-Reduzierung bei MEKA
- Heuverkaufsbelege bzw. Bestätigungen für Nutzungsüberlassung
- Nachweis über Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln durch Dritte
- Gülleabnahmeverträge
- Landschaftspflegeverträge
- Anbauverträge bei nachwachsenden Rohstoffen
Auch 2007 werden wieder Kontrollen zur Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) durchgeführt. Verstöße können zu Kürzungen der Direktzahlungen führen (Sanktionierung). Eine eigene Überprüfung des Betriebes ist mit Hilfe der Checkliste Cross Compliance 2007 möglich.
Checkliste Cross Compliance 2007
weiterführende Informationen erhalten sie hier