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Gemeinsamer Antrag 2023 - Korrekturmöglichkeiten bis 30. September 2023 nutzen!

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt: Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA abrufen und im Antrag korrigieren.

www.fiona-antrag.de

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und ggf. zu bearbeiten.

Die Prüfergebnisse sind in FIONA über „Prüfen & Fehlerprotokoll“ im Navigationsbaum als Fehler oder Hinweismeldungen abrufbar. 

Zur Unterstützung stellt das MLR für die Bearbeitung der Fehler und Hinweise ein Infoblatt bereit.

Eine entsprechende Korrektur der Fehler und Hinweise durch eine Änderung der Antragsdaten sowie der Größe von fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen kann bis einschließlich 30. September 2023 sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden.

Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2023 zurückzunehmen.

Hier erfahren Sie, was zu unternehmen ist.

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