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Bearbeitung FAKT II-Förderantragverfahren 2024-Verpflichtungsantrag (früher FAKT-Vorantrag)a

FIONA steht den GA-Antragstellern zur Bearbeitung und zum Einreichen des FAKT II-Förderantrags (Verpflichtungsantrag) vom 18. Dezember 2023 bis 15. Februar 2024 zur Verfügung.

Ein FAKT II-Förderantrag ist nur bei den 1-jährigen FAKT-Maßnahmen und hier bei den tiergerechten Haltungsverfahren sowie bei Betrieben erforderlich, die ab 2024 komplett neu in FAKT II oder in weitere neue FAKT II-Maßnahmen einsteigen möchten.

Ebenso müssen Sie diesen Antrag bearbeiten, falls Sie Ihre FAKT II-Verpflichtungen erweitern möchten oder einen Umstieg in eine höherwertige FAKT II-Maßnahme planen.

Bearbeitung/Antragstellung FAKT II-Förderantrag

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