FIONA steht den GA-Antragstellern zur Bearbeitung und zum Einreichen des FAKT II-Förderantrags (Verpflichtungsantrag) vom 18.
Dezember 2023 bis 15. Februar 2024 zur Verfügung.
Ein FAKT II-Förderantrag ist nur bei den 1-jährigen FAKT-Maßnahmen und hier bei den tiergerechten
Haltungsverfahren sowie bei Betrieben erforderlich, die ab 2024 komplett neu in FAKT II oder in weitere neue FAKT II-Maßnahmen
einsteigen möchten.
Ebenso müssen Sie diesen Antrag bearbeiten, falls Sie Ihre FAKT II-Verpflichtungen erweitern möchten
oder einen Umstieg in eine höherwertige FAKT II-Maßnahme planen.
Bearbeitung/Antragstellung FAKT II-Förderantrag