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Informationen zur BTV 3 – Impfung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Informationen zum BTV-3 Impfzuschuss sowie Leistungen für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion:

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg gewähren gemeinsam für Impfungen gegen BTV-3 einen Impfzuschuss je Impfung in Höhe von
·         2,00 €/ Rind (1,00 € TSK + 1,00 € Land).
·         1,90 €/ Schaf (1,00 € TSK + 0,90 € Land).
·         0,90 €/ Ziege (0,90 € Land).

Voraussetzung für die Gewährung der Impfzuschüsse ist die Eintragung der Impfung in HIT. Die Impfzuschüsse zur Impfung gegen BTV-4 / BTV-8 bleiben unverändert nach Impfzonen gestaffelt.

Die Anträge für die Auszahlung der Impfzuschüsse BTV-3, BTV-4 / BTV-8 finden Sie unter www.tsk-bw.de/Leistungen/Formulare/Zuschüsse. Die Auszahlung der Zuschüsse (auch des Landesanteils) erfolgt auf Antrag durch die Tierseuchenkasse an die Tierhalter.
 
Für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion (Serotyp 3, 4 und 8) werden keine Entschädigungs- und Beihilfeleistungen gewährt.


Nach den §§ 15 ff des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) wird eine Entschädigung für Tierverluste geleistet, wenn Tiere
· auf behördliche Anordnung getötet wurden oder nach Anordnung der Tötung verendet sind.
· im Rahmen einer angeordneten Maßnahme (Impfung oder Untersuchung) verendet sind.

Mit Einstufung der BTV-Erkrankung (Serotyp 1-24) als Seuche der Kategorie C durch die Verordnung (EU) 2016/429, verbunden mit dem Strategiewechsel hinsichtlich der Seuchenbekämpfung, entfällt die behördliche Anordnung der Tötung. 

Die Voraussetzung für die Gewährung von Entschädigungszahlungen nach den Vorschriften des TierGesG liegt somit nicht vor. Die Leistungssatzung/Leistungsverzeichnis/Teil 1 in der Fassung vom 10.05.2024 sieht keine Beihilferegelungen für Tierverluste infolge einer Blauzungenvirusinfektion (Serotyp 3, 4 und 8) vor.

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