Angepasste Vorgabe für Rindergülle zur bodennahen Ausbringung auf Grünland ab 1. Februar 2025.
Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Anhebung des zulässigen Trockensubstanzgehalts für Rindergülle sorgen wir für mehr Entscheidungsfreiheit bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg“