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Pressemitteilung 232/2024 des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raums und Verbraucherschutz vom 23.09.2024

Angepasste Vorgabe für Rindergülle zur bodennahen Ausbringung auf Grünland ab 1. Februar 2025.

Minister Peter Hauk MdL: „Mit der Anhebung des zulässigen Trockensubstanzgehalts für Rindergülle sorgen wir für mehr Entscheidungsfreiheit bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg“ 

Pressemitteilung
 

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