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Wichtige Hinweise zum Gemeinsamen Antrag 2025 bezüglich Nachweis Kennarten ÖR5/FAKT II B3.2

Nachweis Kennarten ÖR5/FAKT II B3.2
 
Es ist für jeden beantragten Schlag/Teilschlag ein Nachweis einzureichen.
 
Der Antragsteller/die Antragstellerin kann für jeden Schlag/Teilschlag wählen, ob der Nachweis über georeferenzierte Fotos mit Nutzung der App „profil (bw)“ oder die Dokumentation auf dem Amtlichen Formular 2025 erbracht wird.
 
Alle Antragsteller erhalten so schnell wie möglich nach dem 15.05.2025 für alle beantragten Schläge/Teilschläge einen Fotoauftrag mit Frist zur Einreichung der Fotos, gleichzeitig erfolgt eine Information im Antragstellerpostfach.
 
Rechtzeitig vor Fristende erfolgt eine Erinnerung zur Einreichung der Fotos.
 
Nach Fristablauf erhalten alle Antragsteller für Teilschläge, für die kein Foto eingereicht wurde, eine Aufforderung, das Amtliche Formular 2025 bis zu einem genannten Abgabetermin einzureichen.
 
Wichtig: Bei Verwendung des amtlichen Formulars 2025 (Formulare aus den Vorjahren sind nicht mehr zulässig!) müssen die vorkommenden Kennarten für jeden Schlag/Teilschlag und für jedes Drittel dokumentiert sein!
 
Sofern kein Nachweis eingereicht wird, ist der Schlag/Teilschlag aufgrund verweigerter Mitwirkung abzulehnen.
 
Eine Korrektur der Maßnahme ÖR5 bzw. FAKT II B3.2 im Gemeinsamen Antrag 2025 ist ab Erteilung des Fotoauftrags/der Fotoaufträge nicht mehr möglich!

Amtliches Formular Kennarten GA 2025

Weitere Informationen zum Gemeinsamen Antrag

Flyer Kennarten des Artenreichen Grünlands FAKT