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Umsetzung Dauergrünlandumwandlungsverbot - Aktuelle Antragsformulare zur geplanten Umwandlung von Dauergrünland

Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere landwirtschaftliche Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 13. Dezember 2011 (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen Bewirtschaftende, die Direktzahlungen oder flächen- oder tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragen und folglich den Verpflichtungen der Konditionalität unterliegen, die Bestimmungen nach dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) einhalten.
 
Die aktuellen Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung sind hier eingestellt.
 
Aktuelle Antragsformulare, die Einverständniserklärung und Bereitschaftserklärung
 
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