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Antrag zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik nach § 6 Abs. 3 der Düngeverordnung

Im Landkreis Tuttlingen besteht für das Jahr 2025 die Möglichkeit, einen Einzelantrag auf Ausnahme von der Verpflichtung der bodennahen Gülleausbringung auf Acker- und Grünlandflächen zu stellen.
 
Die benötigten Antragsunterlagen und ein Beitrag für die landwirtschaftlichen Wochenblätter (Januar 2025) sind auf unserer Homepage abrufbar.
 
Es kann nach erfolgter Genehmigung mit nach unten abstrahlendem Breitverteiler ausgebracht werden, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte berücksichtigen Sie bitte auch die Bearbeitungszeit der Labore, so dass Ihnen vor der Düngemittel-Ausbringung das Ergebnis der Gülleanalyse vorliegt.
 
Nicht zulässig ist die Ausbringung von separierter Gülle oder Gärrest aus Biogasanlagen.
 
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, bitten wir Sie die entsprechenden Unterlagen vollständig ausgefüllt einzureichen.
 
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Herr Fischer unter: Tel: 07461/926-1328