Gemeinsamer Antrag 2026 - Prüfen Sie Ihren Antrag erneut!
Gemeinsamer Antrag 2026 – Prüfen Sie Ihren Antrag erneut!
Frist: 30.09.2026
Wichtig: Änderungen müssen erneut eingereicht werden!
Haben Sie Änderungen an Ihrem bereits eingereichten Antrag vorgenommen, müssen Sie den Antrag erneut einreichen, damit die aktualisierten Daten an das Landwirtschaftsamt übermittelt werden.
Das alleinige Speichern der Änderungen reicht nicht aus.
Wenn Sie keine Änderungen vorgenommen haben, ist eine erneute Einreichung nicht erforderlich.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Korrektur
Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihren FIONA-Antrag für das laufende Jahr nochmals zu prüfen und gegebenenfalls vorhandene Fehler zu korrigieren.
Folgende Änderungen und Korrekturen können Sie noch bis zum 30.09.2026 ohne Sanktionen vornehmen:
- Änderungen oder Korrekturen des Nutzcodes
- Änderungen und Korrekturen der Flächen
- Bearbeitung von GIS-1-Fehlern (Überlappungen mit anderen Antragstellern)
- Bearbeitung von GIS-2-Fehlern (Bruttoflächenfehler und RPA-Ergebnisse)
- Bearbeitung der Ergebnisse des satellitengestützten Flächenüberwachungssystems AMS
- Bearbeitung der Ergebnisse der Kulturartenerkennung
- Korrektur von Doppelbeantragungen bei Tieren
Wo finden Sie die Prüfergebnisse der Verwaltung?
Die Ergebnisse der Verwaltungs- und Kontrollprüfungen finden Sie in FIONA im neuen Reiter „Feststellungen“.
Diesen finden Sie bereits auf der ersten Seite von FIONA im Navigationsbaum ganz unten.
Bitte öffnen Sie den Bereich „Feststellungen“ und prüfen Sie, ob dort Feststellungen aus der Kontrolle aufgeführt sind, die eine Korrektur durch Sie erfordern.
Ein rotes Kreuz unter „Feststellungsstatus“ weist darauf hin, dass gegebenenfalls noch Antragsdaten von Ihnen bestätigt oder korrigiert werden müssen.
Mit einem Doppelklick auf den entsprechenden Teilschlag bzw. – wie im Fall einer Tierbeanstandung – auf das falsch gemeldete Tier gelangen Sie direkt zu den jeweiligen Angaben. Bei Flächen werden Sie direkt in das FIONA-GIS weitergeleitet.
Was passiert nach dem 30. September 2026?
Änderungen, die nach dem 30.09.2026 erforderlich werden, müssen Sie uns direkt schriftlich mitteilen.
Wichtig: Ihre Mitteilung muss über das Antragstellerpostfach bei uns eingehen.