Futtermittelhilfe 2026: Informationen zur Antragstellung
Aufgrund dürrebedingter Ertragsverluste im Futterbau bietet das Land Baden-Württemberg mit der Futtermittelhilfe 2026 eine finanzielle Unterstützung für betroffene landwirtschaftliche Betriebe an.
Antragszeitraum und Frist
Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 19. Oktober bis einschließlich 30. November 2026 möglich.
Wichtig: Der 30. November 2026 ist eine Ausschlussfrist. Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Antragsunterlagen und Antragstellung
Die Antragsunterlagen, weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie Ausfüllhinweise stehen ab dem 19. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
Land Baden-Württemberg – Futtermittelhilfe 2026
Der vollständige Antrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen ist fristgerecht per E-Mail an die zentrale Adresse des Landwirtschaftsamtes zu senden:
Landwirtschaftsamt Landkreis Tuttlingen
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Futtermittelhilfe 2026 und zur Antragstellung stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des Landwirtschaftsamtes gerne zur Verfügung:
Herr Ruoff
Telefon: 07461 926-1313
E-Mail
Frau Kreuzmann
Telefon: 07461 926-1311
E-Mail
Herr Bisser
Telefon: 07461 926-1354
E-Mail
Frau Brunner
Telefon: 07461 926-1302
E-Mail