Neue Gebietskulisse 2019 bei der Fördermaßnahme Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
Mit dem Antragsjahr 2019 erfolgt eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete durch eine neue Gebietskulisse.
Diese durch die Europäische Union, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg gemeinsam finanzierten
Ausgleichsleistungen dienen zur Erhaltung der Landschaft und Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung und soll die Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen in den benachteiligten Gebieten dauerhaft sichern.
Diese Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete wurde durch die EU-Kommission bereits 2017 bestätigt und wird nun mit dem
Antragsjahr 2019 umgesetzt.
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