Vorsicht vor dem
Eichenprozessionsspinner!
Wer sich jetzt im Wald oder am Waldrand aufhält, sollte
nicht nur die Gefährdung durch Zecken im Auge behalten, sondern auch auf die Raupen und Gespinste der Eichenprozessionsspinner achten
- auch dort, wo die unscheinbaren Nachtfalter bereits in den Vorjahren aufgetreten sind.
Eichenprozessionsspinner kommen vor allem in lichten Eichenwäldern
vor. Eine Berührung der Raupen kann allergische Reaktionen an den Atemwegen und der Haut auslösen. Aber auch ihre Gespinste
stellen eine nicht zu unterschätzende Allergiequelle dar. Sie haften noch Monate nach dem Schlüpfen an Bäumen und
Büschen oder liegen auf dem Boden. Direkter Kontakt ist auf jeden Fall zu meiden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt, Gespinste der Eichenprozessionsspinner nur von Spezialisten, zum Beispiel von dafür
ausgebildeten Baumpflegern, von der Feuerwehr oder von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern mit entsprechender Ausrüstung
entfernen zu lassen.
Die feinsten Raupenhärchen sind von sehr langer Haltbarkeit.
Deshalb geht die Gefährdung nicht nur von den Raupen, sondern auch von den verlassenen Nestern aus, in denen sich die Brennhaare auch
dann noch befinden, wenn die Raupen sich bereits gehäutet und verpuppt haben. Diese verlassenen Nester stellen noch lange Zeit eine
Allergiequelle dar. Die Raupenhaare sind so leicht, dass sie vom Wind weiter getragen und so fein, dass sie sogar eingeatmet werden
können. Mit ihren Häkchen haften sie an Schuhen und Kleidern und dringen schließlich durch die Haut und über die
Schleimhäute in den Organismus ein.
„Das möglicherweise noch in den Brennhaaren enthaltene
Eiweiß Thaumetopoein kann beim Menschen zu einer Raupendermatitis führen“, erklärt SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra
Riethmüller. Sie ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefährdungen, zu denen auch die
Brennhaare des Eichenprozessionsspinners gehören. „Typische Hautreaktionen sind Juckreiz, Ausschlag, Quaddeln und Bläschen.
Außerdem können Entzündungen der Schleimhäute – wie an der Augenbindehaut und Rachenschleimhaut – sowie
Atemnot auftreten. Wiederholter Kontakt verschlimmert die Symptome. In schweren Fällen kann die Reaktion in einen lebensbedrohenden
anaphylaktischen Schock münden“, ergänzt Dr. Riethmüller.
Kontakt mit Brennhaaren vermeiden
Die einfachste und wichtigste Schutzmaßnahme ist, den Kontakt mit
den Brennhaaren zu vermeiden. Wer nicht unbedingt muss, sollte befallene Waldgebiete nicht aufsuchen. Wer im Wald arbeitet, sollte
unbedingt vor Arbeitsbeginn prüfen, ob sich dort Gespinste befinden und dies gegebenenfalls in seine Arbeitsorganisation einplanen.
Entfernt werden dürfen die Gespinste nur von Spezialisten, die über die dafür notwendige Ausrüstung und Kenntnisse
verfügen.
Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in der Nähe von
befallenen Bäumen
Lässt sich die Arbeit in der Nähe befallener Bäume oder
Sträucher nicht umgehen, dann sind Schutzmaßnahmen zu treffen. Es wird das Tragen persönlicher Schutzausrüstung
empfohlen.
Dazu gehören:
-
Schutzbrille (Korbbrille),
-
partikelfiltrierender Atemschutz der Klasse FFP2/FFP3 mit Ausatemventil,
-
körperbedeckende Arbeitskleidung mit Kopfbedeckung oder ein Einweg-Overall (Chemikalienschutz Typ
4B),
-
Schutzhandschuhe mit ausreichender mechanischer Belastbarkeit und
-
geschlossene Schuhe.
Die getragene Arbeitskleidung sollte nicht in den Wohnbereich gelangen
und muss nach dem Arbeitseinsatz umgehend gewaschen werden. Benutzte Einwegoveralls sind nach dem Einsatz in geschlossenen
Plastiksäcken zu entsorgen. In jedem Fall ist es nach einem Kontakt mit den Raupenhärchen erforderlich, sich gründlich zu
duschen und die Haare zu waschen.
Was tun, wenn Symptome auftreten?
Sollten Sie während der Arbeit Hautreaktionen oder
Atemwegsbeschwerden feststellen, brechen Sie Ihre Tätigkeit umgehend ab und suchen Sie einen Arzt auf. Treten Krankheitssymptome
zeitverzögert auf, sollte ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden. Informieren Sie ihn, dass ein Zusammenhang zwischen den Symptomen und
den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners möglich sein kann.
Weiterführende Informationen und eine Musterbetriebsanweisung zum
Schutz vor Eichenprozessionsspinnern gibt es im Internet unter www.svlfg.de > Suchbegriff: Eichenprozessionsspinner. Für eine
persönliche Beratung stehen die Präventionsmitarbeiter der SVLFG zur Verfügung. Die regional zuständigen
Ansprechpartner sind ebenfalls online zu finden unter www.svlfg.de>
Prävention > Ansprechpartner.
Kassel, 2. August 2017
Petra Stemmler-Richter
Sozialversicherung
für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau

Foto_1: Prozession von
Raupen des Eichenprozessionsspinners (Quelle: FVA Baden-Württemberg)

Foto_2: Durch Brennhaare
verursachte Hautreaktion (Quelle: FVA Baden-Württemberg)