Sammlung leerer Pflanzenschutz- und Flüssigdüngerpackungen
Die Verpackungen können gebührenfrei abgegeben werden, wenn sie
- restlos entleert sind
- gespült sind
- sauber sind
- trocken sind
- Verschlüsse werden separat abgegeben
Bei der Annahme erfolgt eine Kontrolle, ob die Verpackung entsprechend gesäubert wurde. Bitte beachten Sie, dass Behälter mit Produktresten und ungespülten Pflanzenschutz-Verpackungen zurückgewiesen werden. In diesem Fall müssen die Verpackungen teuer als Sonderabfall entsorgt werden.