Die erweiterte Konditionalität löst in der GAP Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System des Cross Compliance ab. Die Vorschriften zur Konditionalität gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-V) enthalten Grundanforderungen der Betriebsführung (GAB) sowie Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Diese Grundbedingungen muss jeder Betrieb einhalten, der Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragt. (Die genauen Regelungen für das Antragsjahr 2023 können folgender Broschüre entnommen werden: Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität 2023)
Spätestens ab dem Jahr 2025 kommen zusätzlich Anforderungen im Bereich der Sozialen Konditionalität hinzu (Artikel 14 GAP-Strategieplan-V). Diese beinhaltet die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Arbeits- und Beschäftigungs- sowie Arbeitsschutzbedingungen für den Erhalt von Zahlungen aus der 1. und 2. Säule.
Weitere Informationen und Downloads zum Thema Konditionalität finden Sie auch im Infodienst.