Lebensmittelketteninformation als Bestandteil des EU-Hygienepaketes

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Was sind Lebensmittelketteninformationen?

Die Vorschriften zu den Informationen zur Lebensmittelkette sind Bestandteil der Bestimmungen des EU-Hygienepackets. Sie dienen der Lebensmittelsicherheit mit Blick auf die gesamte Produktionstechnik.

Danach dürfen Tiere nur geschlachtet werden, wenn dem Schlachtbetrieb bestimmte Informationen des Erzeugers zu den aus seinem Bestand gelieferten Tieren vorliegen.

 

Für wen und ab wann gilt die Vorschrift?

Geflügelhalter

seit dem 01.01.2006

 

Schweine

seit dem 01.01.2008

 

Mastkälber

ab 01.01.2009

 

sonstige Rinder

ab 01.01.2010

 

Equiden (Pferde und pferdeähnliche Tiere)

ab 01.01.2009

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Tuttlingen (Tel.: 07461 / 926 -5400)

Download: Vordruck der Erzeugererklärung