Erweiterte Konditionalität
Die erweiterte Konditionalität löst in der GAP Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System des Cross Compliance ab. Die Vorschriften zur Konditionalität gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-V) enthalten Grundanforderungen der Betriebsführung (GAB) sowie Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Diese Grundbedingungen muss jeder Betrieb einhalten, der Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragt. (Die genauen Regelungen für das Antragsjahr 2023 können folgender Broschüre entnommen werden: Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität 2023)
Spätestens ab dem Jahr 2025 kommen zusätzlich Anforderungen im Bereich der Sozialen Konditionalität hinzu (Artikel 14 GAP-Strategieplan-V). Diese beinhaltet die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Arbeits- und Beschäftigungs- sowie Arbeitsschutzbedingungen für den Erhalt von Zahlungen aus der 1. und 2. Säule.
Weitere Informationen und Downloads zum Thema Konditionalität finden Sie auch im Infodienst.