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Ummeldungen von Flächen - FAKT II - Maßnahme E 1.2 zum 30.09.2023!

Ummeldungen von Flächen für die FAKT II-Teilmaßnahme E1.2 (Begrünungsmischungen im Acker- /Gartenbau) sind bis 30. September 2023 möglich.

Änderungen zur Begrünung müssen in FIONA durchgeführt werden und mit einem weiteren FIONA-Abschluss eingereicht werden.

Bei Fragen zur FAKT II-Teilmaßnahme E1.2 (Begrünungsmischungen im Acker- /Gartenbau) wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter.

FIONA 

Lesen Sie dazu bitte auch unseren Hinweis zum Thema: Gemeinsamer Antrag 2023 - Korrekturmöglichkeiten bis 30. September 2023 nutzen!

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