Ummeldungen von Flächen für die FAKT II-Teilmaßnahme E1.2 (Begrünungsmischungen im Acker- /Gartenbau) sind bis 30. September 2023 möglich.
Änderungen zur Begrünung müssen in FIONA durchgeführt werden und mit einem weiteren FIONA-Abschluss eingereicht werden.
Bei Fragen zur FAKT II-Teilmaßnahme E1.2 (Begrünungsmischungen im Acker- /Gartenbau) wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter.
FIONA
Lesen Sie dazu bitte auch unseren Hinweis zum Thema: Gemeinsamer Antrag 2023 - Korrekturmöglichkeiten bis 30. September 2023 nutzen!