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Allgemeinverfügung Sperrfrist 2023

Allgemeinverfügung

des Landratsamtes Tuttlingen vom 09.10.2023 zur Genehmigung der Verschiebung von Beginn und Ende der Verbotszeiträume gem§B §6 Abs. 8 Nr. 2 der Düngeverordnung (DUV) vom 26.05.2017 (BGBI. S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBI. I S. 3436), zur Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland nach § 6 Abs. 10 Düv auf dem Gebiet des Landkreises Tuttlingen.

Der Verbotszeitraum gemäß §6 Abs. 8 Nr. 2 der DUV, wonach Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (über 1,5 % in der Trockenmasse) auf Grünland und Dauergrünland in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januars nicht ausgebracht werden dürfen, wird auf den Zeitraum vom 15. November 2023 bis 14. Februar 2024 verschoben. Diese Verschiebung wird gemäß § 6 Abs. 10 DüV ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen genehmigt.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier als PDF Datei

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