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FAKT II-Förderantragsverfahren 2024 - Verpflichtungsantrag (früher FAKT-Vorantrag)

FIONA öffnet für das Bearbeiten und Absenden Ihres Verpflichtungsantrags voraussichtlich ab dem 18. Dezember 2023 bis 15. Februar 2024.
 
Ein FAKT II Förderantrag ist nur bei den 1-jährigen FAKT-Maßnahmen jährlich neu erforderlich (besonders bei tiergerechten Haltungsverfahren) und bei Betrieben, welche neu ab 2024 in FAKT II oder in neue FAKT II-Maßnahmen einsteigen möchten, Erweiterungen ihrer bisherigen Verpflichtungen in FAKT II im GA 2024 fest einplanen, oder einen Umstieg in eine höherwertige FAKT-Maßnahme planen.

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