Informationen für die Ackerbau-Anwendung von Glyphosat
Was gilt? Welche Bestimmungen sind zu beachten?
Dieses Informationsschreiben stellt die derzeit (Stand: 01.02.2024) gültigen Regelungen und Bestimmungen zu Glyphosat dar. Mit
weiteren Zulassungen können sich Änderungen ergeben, die zeitnah bekanntgegeben werden.
Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene.
Die EU-Kommission hat über die Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat entschieden. Sie veröffentlichte am 28. November 2023
die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um 10 Jahre. Der Wirkstoff ist nun bis zum 15.
Dezember 2033 EU-weit genehmigt.
Lesen Sie dazu bitte das Merkblatt zum
Thema Glyphosat.