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Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat - Informationen zur Ackerbau-Anwendung von Glyphosat

Informationen für die Ackerbau-Anwendung von Glyphosat

Was gilt? Welche Bestimmungen sind zu beachten?

Dieses Informationsschreiben stellt die derzeit (Stand: 01.02.2024) gültigen Regelungen und Bestimmungen zu Glyphosat dar. Mit weiteren Zulassungen können sich Änderungen ergeben, die zeitnah bekanntgegeben werden.

Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene.

Die EU-Kommission hat über die Wiedergenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat entschieden. Sie veröffentlichte am 28. November 2023 die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um 10 Jahre. Der Wirkstoff ist nun bis zum 15. Dezember 2033 EU-weit genehmigt.

Lesen Sie dazu bitte das Merkblatt zum Thema Glyphosat.