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Gemeinsamer Antrag 2022 – Bitte Fristen für die Ummeldung ÖVF / Begrünungen FAKT beachten!

Wir möchten Sie als Antragsteller des GA 2022 darauf hinweisen, dass Sie innerhalb der im Formular genannten Fristen, noch die Möglichkeit haben, Änderungen bei Ihren angemeldeten Maßnahmen Aussaat Zwischenfrüchte (ÖVF) und/oder bei den FAKT-Begrünungen vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass der mit der Abgabe des Gemeinsamen Antrags beantragte Flächenumfang nicht überschritten werden kann. Ebenso ist zu beachten, dass die notwendigen 5 % ÖVF nicht unterschritten werden.
     
FAKT-Begrünung Acker/Gartenbau E1.1, FAKT-Code 40: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünung bis 15. September des Antragsjahres. 

FAKT-Begrünungsmischungen E1.2, FAKT-Code 41: Aussaat und Änderungsmeldung der Begrünungsmischung bis 31. August des Antragsjahres.
 
FAKT-Winterbegrünung F1, FAKT-Code 50: Aussaat und Änderungsmeldung der Winterbegrünung bis 31. August des Antragsjahres. 

Greening: ÖVF-Zwischenfrucht, ÖVF-Code 02: Aussaat einer Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2 Arten im Zeitraum vom 16. Juli bis 4. Oktober des Antragsjahres. Bewuchs muss bis mindestens 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche verbleiben. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich angemeldete ÖVF-Zwischenfrüchte wieder abzumelden oder bis zum 4. Oktober 2022 des Antragsjahres auf andere Ackerflächen umzumelden. Bei den ÖVF-Änderungen müssen Sie uns bitte den Grund der Änderung nennen. Eine Änderung ist ausgeschlossen, sofern es sich bei den ÖVF um ein CC-LE handelt. 

Soweit im Rahmen der oben genannten Ummeldungen durch Schlagaufteilungen neue Schlag-Geometrien notwendig sind, müssen Sie diese bitte auch als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ „ÖVF“ oder „FAKT“ digitalisieren und in der „Vorlage“ abspeichern. 

Attributänderungen, wie z.B. Änderungen von FAKT- oder Nutzungscodes, müssen nach wie vor über Papier beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Hierfür kann in FIONA die Auswertung 5 zu den Schlägen verwendet werden – mit Auswertungen von FAKT und ÖVF.

Anbei das Formular zur Ummeldung von Zwischenfrüchten ÖVF/Begrünung FAKT 

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