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Ausnahmen für Fruchtwechsel und Stilllegung in 2023

Landwirtinnen und Landwirte haben nun Gewissheit über die Ausnahmen bezüglich Fruchtwechsel und Stilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2023.

Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Ausnahmen-Verordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird es möglich – begrenzt auf das Jahr 2023 – im Rahmen der Agrarförderung der Europäischen Union (EU) mehr Getreide anzubauen, um die volatilen Lebensmittelmärkte zu beruhigen und damit einen Beitrag zur globalen Ernährungssicherung zu leisten.

Hier werden die Ausnahmeregelungen für diese beiden Standards für einen guten landwirtschaftliche und ökologischen Zustand (GLÖZ) dargestellt.

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