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Aktuelle Informationen zum Integrierten Pflanzenschutz plus (IPS plus)

Aus aktuellem Anlass wollen wir auf die Einhaltung von IPS plus in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000, Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmälern hinweisen.
 
Auf der Grundlage des Volksbegehrens „Pro Biene“ und der damaligen Forderung eines kompletten Verbots von Pflanzenschutzmitteln in allen Schutzgebieten, wurde im abschließenden Eckpunktepapier ein Kompromiss ausgearbeitet.
 
Hierzu wurden zum 31. Juli 2020 das Naturschutzgesetz und das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) geändert. In Naturschutzgebieten wurde der Pflanzenschutzmittel-Einsatz zum 01. Januar 2022 komplett verboten, in den übrigen Schutzgebieten ist die Anwendung von PSM nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes verpflichtend. Das Land Baden-Württemberg hat außerdem die Möglichkeit genutzt, landesspezifische Vorgaben zu machen und hat die 8 Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes noch einmal konkretisiert.
 
Diese Vorgaben bilden den Rahmen für den IPS plus. Nähere Informationen zu den verschiedenen Maßnahmen finden sie auf der Internetseite des LTZ. Zudem sind von Seiten der Biodiversitätsberatung im Landwirtschaftsamt, zukünftig Individual-, bzw. Gruppenberatungen und Informationen bei Winterveranstaltungen vorgesehen.
 
Die Maßnahmen werden laufend weiterentwickelt, weshalb auch eine fortlaufende Weiterbildung notwendig sein wird. Um herauszufinden, von welchen Schutzgebieten ihr Betrieb betroffen ist, können sie im Fiona unter dem Reiter „Auswertungen“ die Auswertung Nr. 4 „Schlaginformation in Schutzgebieten“ aufrufen. Hier sind betroffene Schläge mit Angabe der im Schutzgebiet liegenden Fläche aufgeführt. Außerdem ist es möglich, im Geoinformationssystem in FIONA unter Umweltdaten diese Kulissen ebenfalls einsehen.
 
Bisher waren die Vorgaben des IPS plus noch eine Beratungsempfehlung. Ab 2023 wird die Einhaltung und Dokumentation im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert. Bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema IPS plus können sie sich gerne an die Biodiversitätsberater Herrn Schatz oder Herrn Ilg vom Landwirtschaftsamt Tuttlingen wenden.

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