Auch im konservierten Zustand (Heu, Silage) bleibt die Giftigkeit erhalten, die Tiere können die Herbstzeitlose im Futter praktisch
nicht selektieren. Solches Risikofutter ist hochgradig giftig, kann daher nicht verfüttert werden und ist nicht mehr
verkehrsfähig.
Empfehlung:
Die Herbstzeitlose sollte dringend bereits ab der 2. Pflanze pro m2 bekämpft werden. Bei so geringem Besatz
können die Pflanzen durch Ausziehen oder Ausstechen bekämpft werden, was ist die effektivste Methode
darstellt!
Bei höherem Besatz erscheint ein ganz früher Schröpf-Schnitt der Herbstzeitlosen-Blätter insgesamt
am besten geeignet, die Herbstzeitlose mit relativ geringem Aufwand zurückzudrängen.
Dabei ist der Schnitt-Zeitpunkt ganz entscheidend und Fingerspitzengefühl nötig. Es muss der Augenblick
abgepasst werden, wenn die Blätter der Herbstzeitlosen bereits da sind, die Samenkapsel aber noch
nicht erschienen ist (je nach Lage Mitte April bis Anfang Mai).
Diese Vorgehensweise muss über mehrere Jahre erfolgen, um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen.
Vorteile:
Bei frühem Schröpfschnitt der Blätter kann das Schnittmaterial auf der Fläche verbleiben (bei Erscheinen der
Samenkapsel muss das Material abgefahren werden!)
Bei frühem Schnitt wird der restliche Bestand voraussichtlich nicht negativ beeinflusst (bei späterem Schnitt wären vor
allem die Kräuter stark negativ betroffen, welche für FFH-Flächen hauptentscheidend sind).
Ein einzelner früher Schnitt hält den Aufwand relativ gering.
Zu
beachten:
Auf Biotop- und FFH-Flächen wird den betroffenen Landwirten empfohlen, sich vorab an die
ULB zu wenden.
Auf Flächen mit Landschaftspflegevertrag sollten sich die betroffenen Landwirte zwingend vorab an
den LEV oder die UNB wenden.
Auf Flächen ohne Schutzstatus kann ohne vorherige Absprache mit den Behörden, wie oben beschrieben verfahren
werden. Hier sind außerdem folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Herbstzeitlosen möglich:
1. Eine Intensivierung der Bewirtschaftung mit stärkerer N-Düngung
2. Ein etwas späterer Schröpfschnitt zur Zerstörung der Samenkapsel (je nach Lage Anfang/Mitte Mai, das Material muss
dann abgefahren werden)
3. Ein zweiter Schröpfschnitt im Herbst, zur Zerstörung der Blütenstände
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